ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

ovos ist bemüht, die eigenen Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF), barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://ovosplay.com/

Informationen rund um die Barrierefreiheit von ovos play sind hier zu finden.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen 

  1. Die mobile Webversion enthält derzeit Bereiche, die je nach Betriebssystem und verwendeter Screenreader-Software nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die mobile Nutzung so barrierefrei wie möglich zu gestalten und die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer weiter zu verbessern.
  2. In einzelnen Bereichen der Website können Kontrastwerte nicht in allen Fällen den Anforderungen der WCAG 2.1 AA entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Texte oder Bedienelemente für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen schwerer erkennbar sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Kontraste weiter zu optimieren und die Lesbarkeit für alle zu verbessern.
  3. Unsere Videos enthalten derzeit keine Audio-Deskription und erfüllen somit nicht das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet). Wir sind jedoch bestrebt, die Inhalte unserer Videos alternativ in textueller Form zur Verfügung zu stellen.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  1. Eine barrierefreie Nutzung über den Microsoft Internet Explorer kann nicht mehr sichergestellt werden, da Microsoft den Support für diesen Browser eingestellt hat.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  1. Inhalte, Funktionen oder Dienste, die von externen Anbietern bereitgestellt werden – etwa Verlinkungen oder Angebote anderer Drittunternehmen – unterliegen nicht dem Einflussbereich von ovos media GmbH. Diese externen Inhalte fallen gemäß § 2 Abs. 3 WZG nicht in den Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen. Für die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben durch diese Drittanbieter kann keine Gewähr übernommen werden.
  2. Gemäß § 2 Abs. 3 lit. d WZG sind Online-Karten und Kartendienste vom Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, sofern die wesentlichen Informationen für Navigationszwecke in barrierefreier, digitaler Form bereitgestellt werden.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. 

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von ovos media GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt. 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 08.08.2025 überprüft. 

 

Feedback und Kontaktangaben 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Inhalte und Services auf dieser Website zu optimieren, weiterzuentwickeln und auszubauen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine benutzerfreundliche und barrierefreie Gestaltung.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die die Nutzung unserer Website einschränken, oder sollten Sie Probleme feststellen, die in dieser Erklärung nicht erwähnt werden oder die die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen betreffen, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail an office@ovos.at mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie die betreffende URL oder das betroffene Dokument an. Wir werden Ihre Meldung prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen zurückmelden.

 

Durchsetzungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

→ Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

→ Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren